Sterbe­urkunde

Sterbeurkunde-Muster

Was ist eine Sterbe­urkunde?

Eine Todesurkunde oder Sterbeurkunde ist das offizielle Dokument im Todesfall. Die Sterbeurkunde wird nicht automatisch nach dem Tod eines Menschen ausgestellt, sondern auf Antrag eines Hinterbliebenen oder Berechtigten. Grundlage der Daten auf der Urkunde ist der entsprechende Eintrag in das amtliche Sterberegister. Nicht zu verwechseln ist die Todesurkunde mit dem Totenschein des den Tod festellenden Arztes. Dieses Dokument ist ebenso eine eigenständige Urkunde wie die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister. Die Sterbeurkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tote verstorben ist. Für Totgeborene werden erst ab einem Geburtsgewicht von 500 g Totenschein sowie Todesurkunde ausgestellt. In Deutschland ist es vom Gesetzgeber her zwingend vorgeschrieben, spätestens am dritten Tag nach Eintritt des Todesfalles die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen.

Auf­bau einer Sterbe­urkunde

Auf der mit einer laufenden Nummer versehenen Sterbeurkunde sind Name und letzter Wohnsitz des Verstorbenen ebenso aufgeführt wie der genaue Zeitpunkt des Todes und der Sterbeort. Die weiteren auf der Urkunde eingetragenen Daten sind Geburtsort und Geburtsdatum sowie Familienstand und, falls vorhanden, die Religionszugehörigkeit. Die Todesursache ist auf einer Sterbeurkunde nicht eingetragen, Namen der Eltern oder Kinder ebenfalls nicht. Die datierte Urkunde wird vom Standesbeamten unterschrieben und ist mit einem Stempel des zuständigen Standesamtes versehen.

Was kostet eine Sterbe­urkunde?

Die Kosten für eine Sterbeurkunde sind in Deutschland Ländersache und damit von Bundesland zu Bundesland verschieden hoch. In der Regel beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für private Zwecke 10 Euro, in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg sind die Kosten höher. Die Ausstellung eines Zweit-Exemplars ist günstiger und wird von der Gebührengestaltung her unterschiedlich gehandhabt. Wird die Todesurkunde für die Regelung von Rentensachen und zur Vorlage bei der Krankenkasse oder Behörden wie dem Sozialamt benötigt, ist die Ausstellung in der Regel gebührenfrei. Der Nachweis über diese behördlichen Verwendungszwecke muss dem Antrag schriftlich beigefügt sein. Kostenlos ist zudem meist die Ausstellung einer Sterbeurkunde ausschließlich für die Beerdigung. Der Nachweis darüber ist dem Dokument ebenfalls beizufügen. Für alle anderen Zwecke einschließlich der Regelung von Erbangelegenheiten ist die Ausstellung einer Sterbeurkunde gebührenpflichtig.

Wer darf Sterbe­urkunden beantragen?

Die Todesurkunde beantragen können Angehörige ersten Grades wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen sowie Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel. Geschwister und weitere Verwandte sowie Vertrauenspersonen und andere Bevollmächtigte erhalten die Urkunde nur dann, wenn sie ein glaubhaft nachvollziehbares Interesse durch entsprechende Unterlagen belegen können. Neben dem Bestatter kann im Einzelfall auch ein bevollmächtigter Rechtsanwalt oder Nachlassverwalter sowie ein amtlich bestellter Vormund die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen. Der Antragsteller muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, erhält das zuständige Ordnungsamt die für die Abwicklung der Beisetzung und anderer Formalitäten erfordlichen Sterbeurkunden.

Welche Doku­mente braucht man für die Bean­tragung?

Beson­derheiten bei auslän­dischen Staats­bürgern

Bei in Deutschland verstorbenen ausländischen Staatsbürgern ist für die Erstellung einer Todesurkunde die Vorlage des Passes sowie bei nichtdeutschsprachigen die Übersetzung sämtlicher oben genannter Dokumente für die Ausstellung erforderlich. Sind behördliche oder rechtliche Angelegenheiten zum Beispiel den Nachlass betreffend in mehreren Ländern auch für deutsche Staatsbürger zu regeln, stellt das Standesamt auf Wunsch und gegen Gebühr eine internationale Sterbeurkunde aus. Diese ist mehrsprachig verfasst und auch ohne internationale Beglaubigung (Apostille) im Ausland gültig.
Sterbeurkunde

Sterbe­urkunde bei Todes­fall im Aus­land

Verstirbt ein deutscher Staatsbürger im Ausland, dann stellt die am Todesort zuständige Behörde nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes die Todesurkunde aus. Diese ist dann maßgeblich, falls der Verstorbene am Ort seines Ablebens beigesetzt werden und nicht in sein Heimatland überführt werden soll. Angehörigen sollten sich in jedem Fall zeitnah nach Kenntnisnahme des Todesfalls mit der zuständigen deutschen Botschaft oder dem nächsten deutschen Konsulat für nähere Einzelheiten in Verbindung setzen. Das Konsulat überprüft und legalisiert die im Gastland ausgestellte Sterbeurkunde und veranlasst eine Übersetzung ins Deutsche. Die so ermittelten Daten sind anschließend auch bei einer Bestattung im Gastland an das Standesamt I in Berlin zu übermitteln. Diese Behörde ist für sämtliche im Ausland erfolgten Todesfälle von deutschen Staatsbürgern zuständig und stellt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde für Hinterbliebene und andere berechtigte Personen aus. Ist eine Überführung erwünscht, so ist in jedem Fall ein Leichenpass ergänzend zur Sterbeurkunde auszustellen. Bei einem Todesfall auf See zum Beispiel während einer Kreuzfahrt, in einem fahrenden Zug oder während eines Fluges gelten gesonderte Bestimmungen. Für verschollene Personen kann erst dann eine Sterburkunde ausgestellt werden, wenn sie von Amts wegen für tot erklärt worden sind. Rechtliche Grundlage für sämtliche Bestimmungen rund um die Ausstellung von Sterbekurkunden ist in Deutschland das Personenstandsgesetz (PStG).

Auch Bestatter können Anträge auf Sterbe­urkunden stellen

Für die Formalitäten vor einer Beerdigung ist die Vorlage einer Sterbeurkunde gesetzlich vorgeschrieben. Daher sollte die Ausstellung dieses Dokuments so zeitnah wie möglich nach dem Todesfall beantragt werden. Eine solche Antragstellung beim Standesamt kann wahlweise schriftlich, persönlich oder durch einen Stellvertreter mit Vollmacht erfolgen. Damit kann eine Vertrauensperson ebenso beauftragt werden wie der die Beisetzung einschließlich sämtlicher Formalitäten durchführende Bestatter. In der Regel übernimmt ein bevollmächtigter Bestatter im Auftrag der Hinterbliebenen den Antrag auf Ausstellung der benötigten Sterbeurkunden. Dieser Service wird von Angehörigen gerne in Anspruch genommen, um in der Trauerzeit nicht mit zusätzlichen behördlichen Formalitäten belastet zu werden.

Form­loser Antrag persönlich, schriftlich oder per Fax oder E-Mail

Eine Todesurkunde kann von den dazu berechtigten oder bevollmächtigten Personen formlos beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Möglich ist auch eine Bestellung per Telefon, Fax oder E-Mail mit den erforderlichen Nachweisen in einer angehängten Datei. Bei persönlichem Erscheinen ist der Personalausweis oder ein adäquates gültiges Dokument vorzulegen, bei einem Stellvertreter zusätzlich die Vollmacht. Nich automatisch Berechtigte sollten daran denken, rechtzeitig den Nachweis des glaubhaften Interesses zu erbringen. Das gilt zum Beispiel für Geschwister des Toten.